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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeiner Geschäftsbedingungen regeln sich, ebenso wie der Abschluss und die Auslegung des Rechtsgeschäftes selbst, ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten Einzelheiten weder im Vertrag selbst, noch durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geklärt sein, so ist die gesetzliche Regelung, welche in der Bundesrepublik Deutschland gilt, anzuwenden.
  3. Die Individualabrede ist vorrangig vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen Regelungen unberührt.
  5. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Firmensitz der Firma Faller Garten- Forst- und Landtechnik.
  6. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der Firma Faller Garten- Forst- und Landtechnik zuständige Gerichtsort Freiburg im Breisgau.

 


§ 2 Lieferumfang und Vertragsabschluss

  1. Die vom Verkäufer angebotene Auswahl ist freibleibend und von der Lieferfähigkeit des Herstellers oder Großhändlers abhängig.
  2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich.
  3. Änderungen der Konstruktion, Farbwahl, Werkstoffwahl, Motorisierung und Bauart behält sich der Verkäufer vor, sofern diese Änderungen nicht dem Vertrag widersprechen und soweit diese Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
  4. Die dem Angebot zugrunde liegenden Fotografien, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als ähnlich zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich angegeben werden.
  5. Teillieferungen sind zulässig.

 


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten ab Lager des Verkäufers. Die Versand- und Transportspesen sind in jedem Angebot extra aufgeführt und Bestandteil des einzelnen Vertrages.
  2. Erfüllt der Verkäufer nach vorheriger Absprache Änderungswünsche des Käufers, so werden die entstehenden Mehrkosten, auf welche der Käufer durch den Verkäufer im Voraus hingewiesen wird, in Rechnung gestellt.
  3. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 12 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Der Zahlungsverzug tritt sofort nach Verstreichen des auf der Rechnung festgehaltenen Zahlungszieles ein.

 


§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

    Aufrechnung und Zurückhaltung werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat dem Käufer eine Gutschrift zugeschickt, oder dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 


§ 5 Lieferfrist

  1. Die Ansetzung eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
  2. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen im Falle von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z. B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrsstörungen ect.
  3. Auch vom Verkäufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

 


§ 6 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Käufer die Ware erhalten hat.
  2. Erfüllt der Käufer seine Mitwirkungspflichten nicht und kann der Käufer daher die Ware nicht erhalten, so geht die Gefahr mit Eintritt des Verzuges der Annahme an den Käufer über.
  3. Versendet der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Käufers, so geht die Gefahr schon auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Spediteur, Frachtführer oder der zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt die Ware übergeben hat.

 


§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese Eigentum des Verkäufers.
  2. Wurde die Ware weiterverarbeitet oder Bestandteil eines Produktes, so ist der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung der Ware Eigentümer der weiterverarbeiteten Ware bzw. des entstandenen Produktes.
  3. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.

 


§ 8 Mängelansprüche

  1. Ist der Kauf sowohl für Verkäufer als auch für Käufer ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die gelieferte Ware sofort nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang möglich ist, zu begutachten und zu testen. Wenn sich ein Schaden oder Mangel zeigt, hat der Käufer diesen dem Verkäufer sofort schriftlich zu melden. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  2. Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche nach den §§ 437 ff. BGB.
  3. Weitergehende Ansprüche des Käufers (ausgenommen Garantieansprüche) sind ausgeschlossen.
  4. Mängelansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Mängel vom Käufer selbst verursacht worden sind sowie bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten durch den Käufer.
  5. Die Mängelansprüche verjähren nach zwei Jahren nach Lieferung der Ware.
  6. Tritt ein Mangel auf, so hat der Käufer dies unmittelbar anzuzeigen und dem Verkäufer die Möglichkeit der Nacherfüllung oder Neulieferung zu bieten. Für Schäden, die aufgrund durch den Käufer bemerkte, aber nicht angezeigte Mängel entstehen, ist der Verkäufer nicht zur Verantwortung zu ziehen (kein Schadensersatz, keine Beseitigung des Schadens).

 


§ 9 Haftung

    Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer oder Garantieübernahmen.

 


§ 10 Widerrufrecht

  1. Ist der Käufer Verbraucher in Sinne des § 13 BGB, so steht ihm ein Widerrufrecht zu. Dieser Widerruf muss keine Begründung enthalten, muss jedoch innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen (z. B. durch Brief oder Fax) oder durch Rücksendung der Ware.
  2. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Sache.
  3. Der Wiederruf bzw. die Rücksendung ist zu richten an:
    Stephan Faller
    Garten- Forst- und Landtechnik
    Am Fischerrain 4
    79199 Kirchzarten
    Tel: 07661-5138
    Fax: 07661-1469

 


§ 11 Widerruffolgen

  1. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
  2. Können die empfangenen Leistungen nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, so sind Käufer und Verkäufer insoweit zum Wertersatz verpflichtet.

 

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Geschäftsführer: Stephan Faller AGB Diese Seite wurde erstellt von Stefanie und Corinna Fuß
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